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Cannabis Clubs (CSC)

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Was du wirklich wissen musst

Was ist ein Cannabis Club?

Ein Cannabis Club ist ein Verein, der Cannabis anbaut und die Produkte an seine Mitglieder abgibt. Ein solcher Club muss viele Regeln und Verbote beachten. Das Gesetz dazu ist inzwischen verabschiedet. Darin werden sie als Anbauvereinigungen bezeichnet. Sie sollen zum 1. Juli 2024 kommen.

Wie kann ich einen Club gründen?

Cannabis Clubs sind organisiert wie ein eingetragener Verein. Insofern brauchen Sie für die Gründung nur sieben Mitglieder. Danach wird es allerdings kompliziert. Damit der Club Cannabis anbauen und an Mitglieder verteilen darf, sind zahlreiche Vorschriften und Regeln einzuhalten, die wir auf dieser Seite beschreiben. Ein wichtiges Element ist die behördliche Erlaubnis.

Wie kann ich einem Club beitreten?

Wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens sechs Monaten in Deutschland lebt kann einem Cannabis Club beitreten. Dabei darf jede Person nur in einem einzigen Club Mitglied sein.

      

Was ist der Zweck eines solchen Clubs?

Cannabisclubs sind zunächst die einzige Möglichkeit, legal Cannabis zu erwerben. Der einzige andere Weg ist der Eigenanbau ab 1. April 2024.

Der Hintergrund dazu: Eigentlich hatte die deutsche Bundesregierung eine umfassende Legalisierung von Cannabis geplant. Aber das ist im Moment nicht möglich. Zu viele europäische und internationale Gesetze und Verträge stehen dem im Weg. Möglich ist hingegen die Entkriminalisierung von Marihuana für den privaten Gebrauch.

Mit anderen Worten: Die kommerzielle Herstellung und der Verkauf von Cannabis sind nach diesen Plänen weiterhin verboten, aber jeder, der mit einer „kleinen Menge“ für den persönlichen Gebrauch erwischt wird, kommt ungeschoren davon. Laut Gesetz liegt diese Grenze bei 25 Gramm. Zwischen 25 und 30 Gramm begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Bei mehr als 30 Gramm macht man sich strafbar.

Diese Menge war lange Zeit nicht klar definiert. Stattdessen hatten die Bundesländer sie selbst festgelegt. Hier wird nun ein klarer, bundesweiter Grenzwert geschaffen. 

Die Entkriminalisierung allein geht der Bundesregierung jedoch nicht weit genug. Denn in diesem Fall würden die Produkte weiterhin aus unkontrollierten und unregulierten Quellen stammen. Sie möchte daher, dass es ergänzend offiziell zugelassene Bezugsquellen gibt. Auf diese Weise will sie etwa sicherstellen, dass der Jugendschutz gewährleistet ist und die Qualität der Produkte stimmt.

Cannabisclubs sind also ein Kompromiss. Anstatt Marihuana vollständig zu legalisieren, werden Anbau, Vertrieb und Konsum nur für Privatpersonen innerhalb bestimmter Grenzen erlaubt.

     

Die wichtigsten Regeln und Verbote

Die als Anbauvereinigungen bezeichneten Cannabis Clubs nehmen einen breiten Raum im aktuellen Entwurf des „Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis“ (Konsumcannabisgesetz, KCanG) ein. Alle Regelungen finden sich in den Paragraphen 11 bis 30.

Nach dem aktuellen Entwurf des Cannabisgesetzes sollen diese Vereine genauso organisiert sein wie andere eingetragene Vereine in Deutschland. Sie dürfen dabei aber nicht mehr als 500 Mitglieder haben.

Sie dürfen Cannabis für Freizeitzwecke anbauen und an ihre Mitglieder für den persönlichen Konsum abgeben sowie Saatgut und Stecklinge für den Eigenanbau. So formulierten es Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir Anfang April. Am Anbau dürfen nur die Mitglieder des Vereins teilnehmen, keine Außenstehenden.

Diese Clubs dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag an ein Mitglied abgeben, und nicht mehr als 50 Gramm pro Monat

Für Personen unter 21 Jahren gilt eine Höchstmenge von 30 Gramm pro Monat. Darüber hinaus sollte der THC-Gehalt in diesem Fall auf 10% begrenzt sein. THC (Tetrahydrocannabinol) ist für den Cannabis-Rausch verantwortlich.

Cannabis darf nicht mit Tabak, Nikotin, Lebensmitteln oder anderen Zusätzen vermischt werden. Diese dürfen auch nicht extra abgegeben werden. Die Beimengung von Marihuana in Lebensmitteln in Form von „Edibles“ ist verboten.

Cannabis und Samen müssen in neutralen Verpackungen abgegeben werden. Dazu muss es einen Beipackzettel mit Details zu Sorte, THC- und CBD-Gehalt etc. geben.

Die Clubs müssen bei der Abgabe aufklären über Dosierung, Risiken und Beratungsangebote. Sie müssen besonders hinweisen auf:

  • Gesundheitsschäden bei Konsum unter 25 Jahren
  • Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz
  • Wechselwirkungen mit Medikamenten und Mischkonsum
  • Einschränkungen beim Autofahren

Per Verordnung können weitere Pflichtangaben auf dem Beipackzettel festgelegt werden.

In Zukunft könnte es möglich sein, über solche Vereinigungen auch ohne Mitgliedschaft Saatgut oder Stecklinge für den privaten Anbau zu erwerben. Dies ist noch nicht endgültig entschieden.

Anbau und Erntemengen sind auf den tatsächlichen Bedarf der Mitglieder beschränkt. 

Mitglieder dürfen das erhaltene Cannabis nicht weiterverkaufen. Versand oder Lieferung sind ebenfalls verboten.

Die Clubs dürfen nur selbst gezogene Samen weitergeben an:

  • Ihre Mitglieder
  • Andere volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland
  • Andere Cannabis-Clubs

Es muss eine Alters- und Wohnsitzkontrolle erfolgen. Pro Monat und Person dürfen maximal 7 Samen oder 5 Stecklinge oder 7 Samen und Stecklinge zusammen abgegeben werden.

Die Abgabe ist nur für privaten Anbau oder zur Qualitätssicherung in anderen Clubs erlaubt. Versand oder Lieferung von Stecklingen ist ebenfalls verboten.

Eine weitere wichtige Regel: kein Marihuana-Konsum in den Räumlichkeiten des Clubs. Alkohol, Tabak oder andere Genussmittel und Rauschmittel dürfen ebenfalls nicht parallel erhältlich sein.

     

Wie kann ich Mitglied werden?

Für Mitglieder in Cannabis Clubs gibt es diverse Grundregeln. Dazu gehören:

  • Mitglieder müssen volljährig sein.
  • Ein Club darf maximal 500 Mitglieder haben.
  • Eine Person kann nur in einem Club Mitglied sein.
  • Beitreten kann nur, wer schriftlich erklärt, dass er kein Mitglied in einem anderen Cannabis-Club ist. Diese Erklärung muss der Club 3 Jahre aufbewahren.
  • Mitglied kann nur werden, wer volljährig ist und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweist. Dazu muss man seit mindestens sechs Monaten in Deutschland sein.
  • Wenn sich der Wohnsitz ändert, muss das Mitglied das dem Club mitteilen.
  • Laut Satzung müssen Mitglieder mindestens 3 Monate dabei bleiben.
  • Mitglieder müssen ausgeschlossen werden, wenn sie nicht mehr in Deutschland wohnen.

Darüber hinaus könnten die Cannabisclubs ihre eigenen Regeln und Bedingungen festlegen. Gleichzeitig unterliegen die Mitglieder allen Rechten und Pflichten, die mit einer Vereinsmitgliedschaft verbunden sind.

So haben die Mitglieder beispielsweise das Recht, an Clubveranstaltungen teilzunehmen, eine Mitgliederversammlung zu beantragen (oder sogar zu erzwingen) und sich für ein Amt im Club zur Wahl zu stellen.

Zu ihren Pflichten gehört es, ihre Beiträge zu zahlen und „die Interessen des Vereins zu fördern und vereinsschädigendes Verhalten zu unterlassen“, so das Bundesjustizministerium.

    

Wie kann ich in Deutschland einen Club gründen?

Nicht jeder, der einen solchen Club gründen möchte, wird dazu in der Lage sein. Die Anzahl der Clubs könnte etwa  entsprechend der Bevölkerungsdichte begrenzt werden. Hier braucht es also Rücksprache mit der zuständigen Verwaltung.

Diejenigen, die eine eigene Vereinigung gründen wollen, werden darüber hinaus  auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft. Wenn etwa jemand in den letzten 5 Jahren wegen bestimmter Straftaten auffällig geworden ist, kann das ein Ablehnungsgrund für die Erlaubnis sein (siehe unten).

Außerdem darf die Leitung des Vereins nur aus natürlichen Personen bestehen. Das bedeutet, dass andere Organisationen oder sogar Unternehmen nicht an der Spitze stehen dürfen.

Außerdem braucht der Verein Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte mit „ausgewiesener Expertise“. Die Anbauvereinigungen können den Nachweis der
spezifischen Beratungs- und
Präventionskenntnisse des
Präventionsbeauftragten auch nachreichen – innerhalb von drei Monaten.

Die Clubs müssen mit örtlichen Suchtpräventions- und Beratungsstellen zusammenarbeiten und einen Abstand von 100 Metern Sichtweite zu Schulen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen einhalten. 

Darüber hinaus gilt für diese Verbände ein „allgemeines Werbeverbot“. Im Gegensatz dazu sind „sachliche Informationen“ zulässig. Clubs können also wahrscheinlich nicht mit einer Anzeige um neue Mitglieder werben, aber sie können den Club z. B. in ein Verzeichnis eintragen.

Eine größere Herausforderung könnten zudem die geplanten „Mindestschutzmaßnahmen“ sein, die der Verein für seine Räumlichkeiten und den Anbau leisten muss.

Ansonsten gilt: „Der Verein unterliegt den Grundsätzen des Vereinsrechts“. Weitere Informationen finden Sie z. B. in dieser PDF-Datei des Bundesministeriums der Justiz.

    

Erlaubnis für einen Cannabis Club einholen

Damit Cannabis Clubs legal Cannabis für ihre Mitglieder anbauen und weitergeben dürfen, brauchen sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis gibt es nur für gemeinnützige Vereine, die sich zum Ziel gesetzt haben, Cannabis für ihre Mitglieder anzubauen.

Die Behörde erteilt die Erlaubnis, wenn:

  • Die Vorstandsmitglieder voll geschäftsfähig sind und die nötige Zuverlässigkeit für den Umgang mit Cannabis haben.
  • Der Verein sicherstellt, dass das Cannabis vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt ist, vor allem durch Kinder und Jugendliche.
  • Der Verein alle gesetzlichen Vorgaben für Cannabis-Clubs einhält.

Der Antrag auf die Erlaubnis muss schriftlich oder online gestellt werden. Er muss folgende Angaben und Nachweise auf Deutsch enthalten:

  • Name, Kontaktdaten und Anschrift des Vereins
  • Zuständiges Registergericht und Registernummer
  • Persönliche Daten aller Vorstandsmitglieder und der Vertreter des Vereins
  • Persönliche Daten aller Personen, die Zugang zu Cannabis haben
  • Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister für Vorstände und Vertreter
  • Geschätzte künftige Mitgliederzahl
  • Lage der Cannabis-Anbauflächen
  • Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser
  • Geschätzte Cannabis-Mengen pro Jahr
  • Sicherheits- und Schutzmaßnahmen
  • Daten des Präventionsbeauftragten und Nachweis seiner Qualifikation
  • Gesundheits- und Jugendschutzkonzept

Änderungen all dieser Angaben müssen umgehend der Behörde mitgeteilt werden. Die Erlaubnis kann nicht an andere übertragen werden.

Die Erlaubnis gilt für sieben Jahre. Nach fünf Jahren kann die Verlängerung beantragt werden.

    

Was die Erlaubnis beinhaltet

Die Erlaubnis ermöglicht dem Club, Cannabis für den Eigenbedarf seiner Mitglieder anzubauen und weiterzugeben. Dabei müssen alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

In der Erlaubnis müssen die Anbauflächen des Clubs genau bezeichnet sein. Sie gilt nur für Aktivitäten auf diesen Flächen und nicht etwa außerhalb.

Die Erlaubnis begrenzt die erlaubten Cannabis-Mengen pro Jahr. Diese müssen sich am Eigenbedarf der Mitglieder für den Eigenkonsum orientieren. Wenn sich die Mitgliederzahl ändert, kann die erlaubte Maximalmenge angepasst werden.

Die Behörde kann der Erlaubnis nachträglich Auflagen und Bedingungen hinzufügen, um die Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen sicherzustellen.

    

Wann die Behörde die Genehmigung ablehnen kann

Die Behörde darf die Erlaubnis für einen Cannabis-Club ablehnen, wenn:

  • Ein Vorstandsmitglied oder Vertreter nicht zuverlässig genug für den Umgang mit Cannabis ist.
  • Ein Vorstandsmitglied oder Vertreter geschäftsunfähig ist oder nur eingeschränkt geschäftsfähig.
  • Der Club keinen Beauftragten für Prävention benannt hat oder dieser auch drei Monate nach dem Antrag keine Qualifikation nachweisen kann.
  • In der Satzung des Clubs etwas anderes als der Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder als Ziel festgelegt ist.
  • Die Mindestdauer der Mitgliedschaft nicht 3 Monate beträgt.
  • Nicht festgelegt ist, dass Mitglieder volljährig und in Deutschland wohnhaft sein müssen.
  • Bei Genossenschaften nicht geregelt ist, dass Gewinne nicht an Mitglieder ausgeschüttet werden.
  • Die Anbauflächen zu nah an Schulen, Spielplätzen oder anderen Jugendeinrichtungen liegen.
  • Die Anbauflächen nicht ausreichend gesichert sind.
  • Die Anbauflächen von außen einsehbar sind.
  • Die Anbauflächen sich in einer Privatwohnung befinden.
  • Die Anbauflächen auf einem militärischen Gelände liegen.
  • Der Anbau aus anderen Gründen Umweltgefahren birgt.

Die Behörde darf die Erlaubnis auch ablehnen, wenn ein Vorstandsmitglied oder Vertreter in den letzten 5 Jahren wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurde, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.

Außerdem kann die Erlaubnis abgelehnt werden, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass ein Vorstandsmitglied oder Vertreter gegen gesetzliche Vorgaben für Cannabis-Clubs verstoßen wird.

Die Behörde kann dafür Unterlagen und Zutritt zu den Anbauflächen verlangen, um all das zu überprüfen.

    

Widerruf und Entzug der Erlaubnis für Cannabis-Clubs

Die Erlaubnis für einen Cannabis-Club kann ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn der Club:

  • Anbauflächen nutzt, die nicht in der Erlaubnis angegeben sind.
  • Mehrfach die erlaubten Maximalmengen für Anbau und Weitergabe überschreitet.
  • Wiederholt zu starkes Cannabis an Jugendliche weitergibt oder die Höchstmengen überschreitet.
  • Die Erlaubnis 2 Jahre lang nicht genutzt hat, ohne dies begründen zu können.
  • Seinen Mitwirkungspflichten bei Kontrollen nicht nachkommt.

Ansonsten gelten die allgemeinen Regeln für den Widerruf und Entzug von behördlichen Erlaubnissen. Die Erlaubnis kann also auch ganz zurückgenommen werden, wenn sie durch Täuschung erlangt wurde oder Voraussetzungen schon beim Antrag nicht erfüllt waren.

     

Regeln für den Cannabis-Anbau

Auch der Cannabis-Anbau in den Clubs mit diversen Regeln und Vorschriften genügen:

  • Cannabis darf in Clubs nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden. Sie dürfen sich von volljährigen Minijobbern des Clubs unterstützen lassen, die aber auch Mitglied sein müssen. Andere Angestellte oder Dritte dürfen nicht mit dem Anbau betraut werden.
  • Die Mitglieder müssen beim Anbau mit Hand anlegen und aktiv mitarbeiten.
  • Die Clubs müssen die Regeln für eine gute landwirtschaftliche Praxis einhalten und Gesundheitsrisiken minimieren.

Das Landwirtschaftsministerium kann zusammen mit dem Gesundheitsministerium per Verordnung Folgendes festlegen:

  • Höchstwerte für Pflanzenschutzmittel, Dünger, Biozide und andere Stoffe in angebautem Cannabis, um die Gesundheit zu schützen
  • Höchstwerte für Stoffe in Verpackungen und Utensilien, die mit dem Cannabis in Kontakt kommen
  • Das Verfahren zur Festlegung dieser Höchstwerte
  • Anforderungen an Hygiene, Trocknung, Lagerung etc. beim Anbau in Clubs

Übrigens: Der Club darf sich durch Nicht-Mitglieder bei Aufgaben helfen, die nicht direkt mit Cannabisanbau zu tun haben wie etwa Buchhaltung,
Dokumentation, Reinigung.

    

Maßnahmen für Qualität und Sicherheit

Die Clubs müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Sie müssen zusätzliche Gesundheitsrisiken über die normalen Risiken des Cannabiskonsums hinaus vermeiden. Um die Qualität und die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen, müssen die Clubs zudem regelmäßig Stichproben von ihrem Cannabis und den Samen nehmen und untersuchen.

Nicht verkehrsfähiges Cannabis und nicht verkehrsfähige Samen müssen sofort vernichtet werden.

Cannabis ist nicht verkehrsfähig, wenn:

  • Es nicht selbst vom Club angebaut wurde
  • Der Club keine gültige Erlaubnis hat
  • Die erlaubten Maximalmengen überschritten sind
  • Es Grenzwerte für Schadstoffe überschreitet
  • Es nicht in Reinform als Marihuana oder Haschisch vorliegt
  • Es mit unerlaubten Stoffen vermischt ist

Samen sind nicht verkehrsfähig, wenn:

  • Sie nicht beim eigenen Anbau des Clubs gewonnen wurden
  • Der Club keine Erlaubnis hat
    

Regeln für Sicherung und Transport von Cannabis

Die Clubs müssen Cannabis und Samen vor dem Zugriff durch Unbefugte, vor allem Kinder und Jugendliche, schützen. Die Anbauflächen müssen gegen Eindringen und Diebstahl gesichert sein. Cannabis und Samen dürfen nicht außerhalb der genehmigten Anbauflächen gelagert oder transportiert werden.

Der Transport von mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen Teilen der selben Anbaufläche ist erlaubt, wenn:

  • Die Menge maximal ein Zwölftel der erlaubten Jahresmenge beträgt
  • Das Cannabis gegen Zugriff geschützt transportiert wird
  • Der Transport mit Mengenangaben einen Werktag vorher angezeigt wird
  • Der Transport von einem Mitglied durchgeführt oder begleitet wird
  • Das Mitglied dabei den Mitgliedsausweis, die Genehmigung und eine Transportbescheinigung des Clubs mitführt

Die Transportbescheinigung muss Details zu Club, Transport und Ladung enthalten. Der Transport von Samen zwischen Anbauflächen des gleichen oder verschiedener Clubs ist erlaubt.

    

Kinder- und Jugendschutz in Cannabis Clubs

Anbauvereinigungen müssen umfassende Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz sowie zur Suchtprävention treffen. Personen unter 18 Jahren darf kein Zutritt zum Anbau gewährt werden. Die Anbauflächen dürfen nach außen nicht durch Werbung oder Gestaltung als solche erkennbar sein und müssen gegen Einsicht geschützt werden.

Jede Anbauvereinigung muss einen Präventionsbeauftragten aus ihren Mitgliedern ernennen. Dieser berät zu Suchtprävention, stellt die Umsetzung von Schutzmaßnahmen sicher und bringt entsprechende Kenntnisse ein, die durch Schulungen nachgewiesen werden müssen. Die Vereinigungen sollen mit örtlichen Suchtberatungsstellen zusammenarbeiten.

Sie müssen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen, das Maßnahmen für risikoreduzierten und verantwortungsvollen Cannabiskonsum sowie Suchtprävention enthält.

    

Mitgliedsbeiträge und Kostendeckung

Cannabis-Clubs als Vereine können ihre Mitgliedsbeiträge und Clubs als Genossenschaften ihre laufenden Beiträge gestaffelt nach den abgegebenen Cannabis-Mengen festlegen.

Die kostenlose Abgabe von Cannabis und Samen ist verboten. Für die Abgabe an Mitglieder dürfen neben den Mitgliedsbeiträgen keine weiteren Entgelte verlangt werden.

Für die Abgabe von Samen an andere Clubs oder Einzelpersonen müssen Clubs sich die Kosten für die Gewinnung der Samen erstatten lassen.

     

Dokumentations- und Berichtspflichten der Clubs

Cannabis-Clubs müssen umfangreiche Dokumentationen und Berichte führen und einreichen, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.

Sie müssen fortlaufend detailliert dokumentieren:

  • Von wem sie Samen bekommen haben
  • Welche Cannabis- und Samen-Mengen sie anbauen, weitergeben, vernichten und lagern
  • An welche Mitglieder sie Cannabis und Samen mit Daten und Mengenangaben abgegeben haben
  • Transporte von Cannabis zwischen Standorten

Die Aufzeichnungen müssen 5 Jahre aufbewahrt und bei Kontrollen vorgelegt werden. Zum Zweck der Evaluation müssen die Clubs der Behörde jährlich eine anonymisierte Zusammenfassung übermitteln.

Sie müssen der Behörde bis Ende Januar die Cannabis-Mengen des Vorjahres für Anbau, Weitergabe, Vernichtung und Bestand melden.

Bei Gesundheitsrisiken durch ihr Cannabis müssen Clubs umgehend Maßnahmen ergreifen und die Behörden informieren. Bei Verdacht auf Abhandenkommen oder illegale Weitergabe müssen sie die Behörden sofort informieren

    

Behördliche Kontrollen und Maßnahmen

Die Behörden kontrollieren die Clubs regelmäßig durch Vor-Ort-Besuche und Stichproben. Sie prüfen dabei, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Kontrollbesuche sollen mindestens einmal jährlich stattfinden.

Die Behörden berücksichtigen dabei die Berichte der Clubs sowie Beschwerden und Hinweise. Bei Verdacht auf Gesundheitsrisiken können sie weitere Informationen anfordern und selbst öffentliche Warnungen aussprechen.

Bei Verstößen können die Behörden verschiedene Maßnahmen anordnen, wie Untersagung des Anbaus oder der Weitergabe, Rückruf von Cannabis, Sicherstellung und Vernichtung von Cannabis, behördliche Warnungen oder ein teilweises oder vollständiges Verbot der Tätigkeit.

Diese Maßnahmen setzen voraus, dass Cannabis ein akutes Gesundheitsrisiko birgt, das ein schnelles Eingreifen rechtfertigt. Die Maßnahmen müssen aufgehoben werden, wenn der Club nachweist, dass er Abhilfe geschaffen hat.

Gegen die Maßnahmen können Clubs keinen Aufschub durch Widerspruch erreichen. Das Landwirtschaftsministerium kann das Kontrollverfahren durch Verordnung regeln.

    

Was Behörden bei Kontrollen dürfen

Die Behörden sind für Kontrollen befugt:

  • Die Anbauflächen, Transportmittel und Fahrzeuge der Clubs zu betreten. Bei Gefahr auch außerhalb der Öffnungszeiten.
  • Cannabis, Samen und Anbauflächen zu überprüfen und einzusehen. Auch Unterlagen und Datenträger.
  • Alle benötigten Unterlagen und Informationen von Clubs, Vorständen und Mitgliedern anzufordern.
  • Personenbezogene Daten von Vorständen, Mitgliedern, Angestellten und anderen Personen zu erheben und zu verarbeiten.
  • Daten zum Zweck der Strafverfolgung weiterzugeben. Evaluationdaten gehen an das Gesundheitsministerium.
  • Die Daten nach 5 Jahren zu löschen, personenbezogene nach 2 Jahren. Bei anhängigen Verfahren kann die Löschfrist verlängert werden.
    

Mitwirkungspflichten bei Kontrollen

Cannabis-Clubs, ihre Vorstände, Angestellten und Mitglieder müssen:

  • Kontrollmaßnahmen der Behörden ermöglichen und den Zutritt zu Anbauflächen und Gebäuden gewähren
  • Behältnisse für Probenentnahmen öffnen
  • Unentgeltlich Proben von Cannabis, Samen und Anbauutensilien für Kontrollanalysen bereitstellen

Sie müssen außerdem auf Verlangen alle Auskünfte erteilen, die für die Kontrollen benötigt werden.

Eine Auskunft kann verweigert werden, wenn dadurch die Gefahr einer Strafverfolgung für die Auskunftsperson besteht. Über dieses Recht sind die Auskunftspflichtigen zu belehren.

    

Was sind Unterschiede zu Cannabis Social Clubs in anderen Ländern?

Ähnliche Modelle, wie sie jetzt in Deutschland geplant sind, sind andernorts schon länger bekannt. Solche Einrichtungen waren beispielsweise in den 1920er Jahren in den USA sehr beliebt, als im Zuge der Prohibition Alkohol verboten wurde.

Die European Coalition for Just and Effective Drug Policies (ENCOD) brachte 2005 den Begriff „Cannabis Social Club“ auf, um diese Idee wiederzubeleben.

In Malta sind solche Clubs seit Dezember 2021 legal. Die Schweiz wiederum testet das Modell derzeit mit Pilotprojekten in Basel, Lausanne und Zürich.

In anderen Ländern, wie z. B. Spanien, befinden sich die Cannabis Clubs in einer rechtlichen Grauzone. In Barcelona zum Beispiel gibt es mehr als 200 solcher Vereinigungen, obwohl es dafür keine gesetzliche Regelung gibt. Auch in Deutschland haben in der Vergangenheit einige die Initiative selbst in die Hand genommen.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem aktuellen Plan der deutschen Regierung und Beispielen in anderen Ländern: Die „soziale Komponente“ soll nicht zugelassen werden. Cannabis wird in den Räumlichkeiten der Vereinigung nicht konsumiert, sondern nur abgegeben.

    

Was ist der Unterschied zu Coffeeshops in den Niederlanden?

Die Niederlande haben einen anderen Weg gefunden, um Cannabis für Privatpersonen zuzulassen. So wird der Verkauf entsprechender Produkte wie Joints oder Esswaren in den berühmten Coffeeshops toleriert. Pro Person sind 5 Gramm Cannabis erlaubt. Die Läden dürfen gewinnorientiert arbeiten, während dies den deutschen Cannabisclubs untersagt ist.

Außerdem gibt es in den Niederlanden keine Vorschriften, beispielsweise über die Qualität und Reinheit der angebotenen Waren, denn nach offizieller Lesart ist der Cannabishandel nach wie vor verboten. Das Gleiche gilt für den Anbau. Die Coffeeshops müssen also derzeit ihre Waren illegal beziehen, um sie geduldet verkaufen zu können.

Diese Situation wird sich nun ändern. Im Oktober 2023 ist in den Niederlanden ein Test mit legal angebautem Marihuana geplant. Es wird erwartet, dass zehn Gemeinden teilnehmen. Später will die Regierung eine breitere Legalisierung diskutieren.

    

Heißt das, dass Cannabis jetzt in Deutschland legal ist?

Ja, aber mit Einschränkungen. Das Cannabisgesetz den Anbau und Eigenkonsum in klaren Grenzen straffrei. Man darf bis zu 25 Gramm Cannabis mit sich führen. Zwischen 26 und 30 Gramm sind eine Ordnungswidrigkeit. Wenn jemand mit mehr erwischt wird, hat er Pech gehabt. Außerdem dürfen Sie Ihr Cannabis nicht an Nicht-Mitglieder des Clubs oder gar an Kinder und Jugendliche abgeben. Für den privaten Hausanbau sollen nicht mehr als drei weibliche Blütenpflanzen zugelassen werden, die zudem vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt sein müssen.

Bislang ist unklar, welche Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr gelten sollen. Dies wird derzeit noch von Expertenausschüssen geprüft. Das Gleiche gilt für den Schiffs- und Luftverkehr. Wenn Minderjährige mit Cannabis erwischt werden oder es sogar konsumieren, sollen sie an Frühinterventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.

    

Ausblick: Modellregionen für die Legalisierung von Cannabis

In einer zweiten Phase will die Bundesregierung erneut versuchen, eine breitere Legalisierung von Cannabis zu erreichen. Zu diesem Zweck sucht sie nach „Modellregionen“, in denen der ursprüngliche Plan getestet und wissenschaftlich begleitet werden soll.

Diese Tests sollen Fakten und Erkenntnisse liefern, um den Weg für eine allgemeine Cannabislegalisierung zu ebnen, idealerweise in der gesamten EU.

Aber bis dahin werden wohl noch einige Jahre vergehen. Für die Erprobung der Modellregionen braucht es ein eigenes Gesetz. Aber bislang liegen nicht einmal Eckpunkte vor. Da zudem sehr wahrscheinlich die EU involviert werden muss, wird dies den Start weiter verzögern. Es erscheint derzeit unwahrscheinlich, dass dies bereits 2024 passiert.

Mein Name ist Jan Tissler, geboren im wundervollen Hamburg, Deutschland, und jetzt lebe ich im schönen Santa Fe, New Mexico. Als digitaler Unternehmer habe ich Bücher geschrieben, Seminare gegeben und Websites erstellt. Ich bin der Gründer und Mitverleger eines digitalen Magazins und einer Lernplattform über Online-Publishing, Content-Marketing und vieles mehr.

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Cannabis in Deutschland

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